Die Organisation Bundesrat setzt sich vor allem aus 4 großen Teilen zusammen:
1. Den Abgeordneten der verschiedenen Bundesländer
2. Dem Präsidenten und dessen Präsidium
3. Den Ausschüssen
4. Dem Sekretariat
Des Weiteren gibt es einen ständigen Beirat, der aus je einem Vertreter pro Bundesland besteht; er nimmt jedoch nur eine beratende Rolle gegenüber dem Präsidium ein.
Jedem Land ist es, je nach Größe, erlaubt, zwischen 3 und 6 Abgeordnete in den Bundesrat zu schicken – entsprechend der Anzahl der Stimmen, die das Land im Bundesrat hat. Des Weiteren können die Bundesländer eine beliebige Anzahl an stellvertretenden Bundesratsmitgliedern bereitstellen. Voraussetzung für die Mitgliedschaft ist, dass sie einen Sitz und eine Stimme in ihrer Landesregierung haben; das trifft bei größeren Bundesländern auf den Ministerpräsidenten und die Landesminister, bei den Stadtstaaten auf den Bürgermeister und die Senatoren zu. Haben sie einen Kabinettsrang vorzuweisen, kommen auch Staatssekretäre für einen Sitz im Bundesrat infrage.
Zurzeit hat der Bundesrat 69 Sitze, Entscheidungen werden mit absoluter Mehrheit getroffen. Ebenso wichtig: Bei Grundgesetzänderungen müssen die Bundesratsmitglieder mit 2/3 Mehrheit zustimmen.
Der Bundesratspräsident wird vom Bundesrat nach einem 1950 festgelegten System gewählt. Damals legte man fest, dass die Reihenfolge bei der Wahl des Bundespräsidenten der der Bevölkerungsgröße der Bundesländer entspricht – seitherige Änderungen der Bevölkerungszahlen werden nicht berücksichtigt. Der Bundesrat wählt jeweils am 1. November den Bundesratspräsidenten auf 1 Jahr. Die Wahl erfolgt aufgrund der vereinbarten Reihenfolge einstimmig. Zum Bundesratspräsidenten wird jeweils der Ministerpräsident des Landes, das an der Reihe ist, gewählt – wechselt der Ministerpräsident, übernimmt sein Nachfolger auch das Amt des Bundesratspräsidenten. Seine Aufgabe ist es, die Bundesrepublik Deutschland in allen Angelegenheiten des Bundesrats zu vertreten und als Stellvertreter des Bundespräsidenten zu dienen.
Das Präsidium setzt sich aus dem Bundesratspräsidenten selbst und 2 Vizepräsidenten zusammen. Für die Wahl der Vizepräsidenten gelten ähnliche Vereinbarungen wie für Wahl des Präsidenten. Sollte der Bundesratspräsident verhindert sein, übernimmt einer der Vizepräsidenten dessen Position. Zu den Aufgaben des Präsidiums zählen das Aufstellen des Haushalts des Bundesrates sowie die Vorbereitung und Durchführung der Feierlichkeiten zum Tag der Deutschen Einheit.
Die Hauptaufgabe des Bundesrates ist es, Gesetzesvorlagen zu prüfen, über die später im Bundestag abgestimmt wird. Dies findet in sogenannten Ausschüssen statt. Der Bundestag hat 16 verschiedene dauerhafte Ausschüsse, jedes Bundesland stellt den Vorsitzenden für einen Ausschuss. Des Weiteren entsendet jedes Land einen dauerhaften Vertreter pro Ausschuss; im Normalfall werden die Landesminister ihren Aufgabengebieten entsprechend in die Ausschüsse entsandt. Die Ausschüsse sind streng nach Fachgebieten gegliedert, z.B. gibt es den Finanzausschuss und den Ausschuss für Verteidigung. Jeder Ausschuss prüft Vorlagen, die in seine Zuständigkeit fallen, fachlich, egal ob sie vom Bundesland, von der Bundesregierung oder vom Bundestag stammen. Nach eventuellen Änderungen und der Annahme der Vorlage innerhalb des Ausschusses kann die Vorlage zur Beschlussfassung dem Bundesratsplenum vorgelegt werden.
Auch wenn es sich unspektakulär anhört, ist das Sekretariat mit etwa 195 Beschäftigten ein wichtiger Teil des Bundesrates. Es hat die Aufgabe, die Parlamentsverwaltung in vielerlei Hinsicht zu unterstützen und ist in zahlreiche Untergruppen eingeteilt wie Bibliothek, Verwaltung, Informationstechnik, Dokumentation und dergleichen. So wichtig das Sekretariat jedoch bei der Unterstützung des Bundesrates ist, so nichtig ist auch sein politischer Einfluss – es hat keinen.
Foto: Bernd_Leitner – Fotolia
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