Das politische System in Deutschland sah nach dem zweiten Weltkrieg wiefolgt aus: Die Bundesrepublik Deutschland wurde am 23. Mai 1949 mit der Bildung des Grundgesetzes ins Leben gerufen. Staatsoberhaupt ist der Bundespräsident, die mächtigste Position im Land obliegt jedoch dem Bundeskanzler. Er ist Regierungschef und hat somit eine absolute Vertrauensstellung inne.
Erhält eine Partei in einem Wahlkampf so wenige Zweitstimmen, dass sie theoretisch weniger Mandate erhält, als ihr aufgrund von Direktmandaten zustehen, entstehen die sogenannten Überhangmandate. Diese Überhangmandate verbleiben bei der entsprechenden Partei. Sie können nur in Wahlsystemen entstehen, die auf einer personalisierten Verhältniswahl beruhen, die durch Direktwahlen in einzelnen Wahlkreisen entstehen. Außer in Deutschland ist dieses Wahlsystem beispielsweise auch in Neuseeland und Schottland anzutreffen.
Alle vier Jahre haben die Deutschen die Möglichkeit, den Bundestag zu wählen. Sie entscheiden in einer allgemeinen, freien, geheimen, gleichen und unmittelbaren Wahl über ihre Volksvertreter. Voraussetzung zur Teilnahme an Bundestagswahlen ist der Besitz einer deutschen Staatsbürgerschaft sowie die erreichte Volljährigkeit.