Erhält eine Partei in einem Wahlkampf so wenige Zweitstimmen, dass sie theoretisch weniger Mandate erhält, als ihr aufgrund von Direktmandaten zustehen, entstehen die sogenannten Überhangmandate. Diese Überhangmandate verbleiben bei der entsprechenden Partei. Sie können nur in Wahlsystemen entstehen, die auf einer personalisierten Verhältniswahl beruhen, die durch Direktwahlen in einzelnen Wahlkreisen entstehen. Außer in Deutschland ist dieses Wahlsystem beispielsweise auch in Neuseeland und Schottland anzutreffen.
Alle vier Jahre haben die Deutschen die Möglichkeit, den Bundestag zu wählen. Sie entscheiden in einer allgemeinen, freien, geheimen, gleichen und unmittelbaren Wahl über ihre Volksvertreter. Voraussetzung zur Teilnahme an Bundestagswahlen ist der Besitz einer deutschen Staatsbürgerschaft sowie die erreichte Volljährigkeit.